Schulwegplan / Schulbus

 

Auf dieser Seite können Sie sich über den Schulwegplan unserer Schule sowie die Buslinien informieren. Wir weisen an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wir für Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Für die Schulwegpläne gilt außerdem, dass die persönliche Sorgfaltspflicht trotz der Vorschläge natürlich bestehen bleibt und Vorrang hat!

die  gemeinsame  Aufgabe  von  Schule,  Polizei, 

Stadt  und  Ihnen  als  Eltern  ist  es,  den 

Schulweg  für  Ihr  Kind  möglichst  sicher  zu 

gestalten,  so  dass  Ihr  Kind  den  Schulweg 

selbständig bewältigen kann. 

Dieser  Schulwegplan  unterstützt  Sie  dabei, 

einen  sicheren  Schulweg  auszuwählen  und 

weist  Sie  auf  konkrete  Gefahrenstellen  auf 

den Schulwegen hin. Ihre Aufgabe ist es, mit 

Ihrem  Kind  den  Schulweg  vor  dem  ersten 

Schultag einige Male einzuüben.  

Seien  Sie  dabei  stets  Vorbild  im  Straßen- 

verkehr und achten Sie darauf, dass Ihr Kind 

helle  und  reflektierende  Kleidung  trägt. 

Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los, so dass 

es in Ruhe den Schulweg bewältigen kann.  

Üben  Sie  mit  Ihrem  Kind  die  Straße  zu 

überqueren.  Dabei  gilt:  Immer  gesicherte 

Überquerungsstellen  benutzen  (möglichst  bei 

Ampelanlagen). Nie zwischen parkenden Autos 

die Straße überqueren.  

Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem 

Auto zur Schule zu bringen. Ist dies nicht zu 

vermeiden,  lassen  Sie  Ihr  Kind  in  einiger 

Entfernung  von  der  Schule  zum  Gehweg  hin 

aussteigen.  Beachten  Sie  die  Parkverbote  an 

der  Bushaltestelle  und  die  Geschwindigkeits- 

begrenzung vor der Schule. 

Die  gemeinsame  Aufgabe  von  Schule,  Polizei, Stadt  und  Ihnen  als  Eltern  ist  es,  den Schulweg  für  Ihr  Kind  möglichst  sicher  zu gestalten,  so  dass  Ihr  Kind  den  Schulweg selbständig bewältigen kann. 

Dieser  Schulwegplan  unterstützt  Sie  dabei, einen  sicheren  Schulweg  auszuwählen  und weist  Sie  auf  konkrete  Gefahrenstellen  auf den Schulwegen hin. Ihre Aufgabe ist es, mit Ihrem  Kind  den  Schulweg  vor  dem  ersten Schultag einige Male einzuüben.  

Seien  Sie  dabei  stets  Vorbild  im  Straßenverkehr und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle  und  reflektierende  Kleidung  trägt. 

Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los, so dass es in Ruhe den Schulweg bewältigen kann.  

Üben  Sie  mit  Ihrem  Kind  die  Straße  zu überqueren.  Dabei  gilt:  Immer  gesicherte Überquerungsstellen  benutzen  (möglichst  bei Ampelanlagen). Nie zwischen parkenden Autos die Straße überqueren.  

Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Ist dies nicht zu vermeiden,  lassen  Sie  Ihr  Kind  in  einiger Entfernung  von  der  Schule  zum  Gehweg  hin aussteigen.  Beachten  Sie  die  Parkverbote  an der  Bushaltestelle  und  die  Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Schule. 

 

Weitere wichtige Informationen zur Kindersicherheit auf dem Schulweg finden Sie hier: www.daparto.de/info/sicherer-schulweg-ratgeber/

Schulwegplan

 
Hier finden Sie eine Kurzfassung des Schulwegplans zum Anschauen, Downloaden und ggf. Ausdrucken als PDF-Datei.
 
 

Die einzelnen Bereiche können Sie über einen Klick auf die folgenden Miniaturbilder direkt im Browser ansehen:

 

Gebiet Bächlen:

Gebiet Lemberg:

 

Schulbusverkehr

 
Auf der Homepage der Stadt Nagold sind die akutellen 
 
Fahrpläne 
 
 
sowie eine 
 
Fahrplanauskunft 
 
 
anzuschauen und herunterzuladen.

 

Lob/Tadel/Rückmeldungen

 

Sollten Sie Lob oder Tadel sowie sonstige Rückmeldungen an das betreffende Unternehmen richten wollen, bitten wir Sie, das hier verlinkte "Lob- und Tadel-Formular" zu nutzen.

Lob und Tadel.pdf

Der Ablauf ist dabei wie folgt:

  1. Formular herunterladen und ausfüllen
  2. Im Sekretariat abgeben
  3. Weiterleitung an das Unternehmen
  4. Antwort an Beschwerdeführer, Schule und Weiterleitung an Elternvertretung
 

Satzung zur Schülerbeförderung

 

Hier finden Sie die Gesamtsatzung sowie die Änderung 2015 zur Schülerbeförderung zum Download:

 

2013-12-16 - Gesamtfassung ab 01 01 2014.pdf

2015-01-01 -8 Aenderungssatzung.pdf

 

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